Finanzierung

  • Kostenübernahme für die heilpädagogische Behandlung
    • Die heilpädagogische Behandlung ist keine Krankenkassenleistung.
    • Die heilpädagogische Behandlung wird über die Eingliederungshilfe im Sozialgesetzbuch vom Bezirk Schwaben oder über das örtliche Landratsamt finanziert (abhängig vom Alter und der Diagnose).
    • Die Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist ein heilpädagogischer Behandlungsplan. Diesen erhalten Sie nach einem kostenlosen Beratungs- und Anamnesegespräch. Termine dafür erhalten Sie auf Anfrage und nach telefonischer Rücksprache.
    • Für die Kostenübernahme benötigen Sie weiterhin ein ärztliches Attest (vom Allgemein-, Kinder- oder Facharzt oder ein Kinder-Jugendpsychiatrisches Gutachten).
    • Die Kostenträger entscheiden in der Regel innerhalb von 14 Tagen über die Bewilligung.
    • Erst nach schriftlicher Zusage, durch das zuständige Amt, kann ich für Sie und ihr Kind tätig werden.
  • Kostenübernahme für die Fachdiensttätigkeit
    • Die Angebote für die Integrativ-Kindergärten und Horte sind kostenfrei.
    • Die Kosten für den Fachdienst werden vom Sozialhilfeträger getragen.

 

Einverständnis der Eltern

Um für das einzelne Kind tätig zu werden, benötige ich das schriftliche Einverständnis der Eltern.  Alle Informationen und Gespräche sind ...

Eingliederungshilfe erhalten

Wie können betroffen Eltern und Jugendliche Eingliederungshilfe erhalten? Liegt nachgewiesen oder auch nur vermutet bei einem Kind oder Jugendlichen eine ...